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Aufnahmevoraussetzungen
Mittlerer Abschluss, der nachgewiesen
werden kann durch
Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 11 einer öffentlichen oder staatlich
anerkannten gymnasialen Oberstufe (Noten spielen keine Rolle) oder
Abschlusszeugnis der Realschule oder
Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule oder
Zeugnis der Fachschulreife oder
ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
In zwei Fächern aus: Deutsch, Englisch und Mathematik müssen mindestens befriedigende und in keinem der vorgenannten Fächer dürfen mangelhafte oder schlechtere Leistungen erbracht worden sein.
Nicht hinreichende Noten können durch ein Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 ersetzt werden, wobei die Note des berufsbezogenen Unterrichts sechsfach gewichtet wird.
Berufliche Bildung, die nachgewiesen
werden kann durch:
Eine Abschlussprüfung oder eine mindestens zweijährige praktische
Tätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes
bzw. durch Verwaltungsprüfung (Laufbahn des mittleren Dienstes)
Eine zweijährige praktische Tätigkeit in sozialpflegerischen, sozialpädagogischen
und karitativen Einrichtungen sowie in der Sozialverwaltung.
Auf die geforderte praktische Tätigkeit kann angerechnet werden (maximal
1 Jahr):
ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
Grundwehr- oder Zivildienst
der Besuch der Jahrgangsstufe 11 einer beruflichen Vollzeitschule oder eines
Berufsgrundbildungsjahres.
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen ausreichende Kenntnisse
der deutschen Sprache - ggf. in einem Feststellungsverfahren - nachweisen und
eine gültige Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik besitzen.
Anmeldung
Die Anmeldung muss bis spätestens zum 31. März eines jeden Jahres an der Fachoberschule eingehen.
Anschrift:
Käthe-Kollwitz-Schule
Fachoberschule
Fachrichtung: Sozialwesen
Buchhügelallee 90
63071 Offenbach am Main
Mit der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
· Formloses Bewerbungsschreiben
· Lebenslauf in tabellarischer Form aus dem der bisherige Bildungsgang hervorgeht
· Ein Lichtbild neuesten Datums (bitte rechts oben auf den Lebenslauf kleben)
· Zeugnis des mittleren Abschlusses und ggf. die beglaubigten Kopien der beiden letzten Zeugnisse
· Nachweise bzw. Bescheinigungen über die bisherige Berufsausbildung und die beruflichen Tätigkeiten
· Gegebenenfalls die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, falls der/ die Bewerber/in minderjährig ist
· Gegebenenfalls die Aufenthaltserlaubnis.
Bitte beachten Sie:
Es können nur vollständige Anmeldeunterlagen bearbeitet werden. Nachweise, die nicht beglaubigt sind, gelten als nicht vorgelegt.
Feststellungsprüfung
Bewerber /innen mit ausländischen
Zeugnissen müssen sich einer Feststellungsprüfung unterziehen. Sollte
das Zeugnis als ein Zeugnis das "dem Mittleren Abschluss vergleichbar"
ist, anerkannt sein, bezieht sich die Feststellungsprüfung nur auf die
ausreichenden Deutschkenntnisse.
Bewerber/innen, deren Schulbesuch mehr als ein Jahr unterbrochen war, müssen
sich ebenfalls einer Feststellungsprüfung unterziehen. Hierbei gelten Wehr-
und Zivildienst, die Absolvierung eines sozialen Jahres und die Wahrnehmung
des Erziehungsurlaubes nicht als Unterbrechung.
Entscheidung über die Aufnahme
Die schriftliche Benachrichtigung
der Bewerber/innen über die Aufnahme in einer Fachoberschule erfolgt voraussichtlich
Mitte April eines jeden Jahres. Erfüllen mehr Bewerber/innen die Aufnahmevoraussetzungen
als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen oder kommt eine Klasse
nicht zustande, weil zu wenig Bewerber/innen vorhanden sind, können Bewerber/innen
an eine Fachoberschule des gleichen Schwerpunktes an einen anderen Ort (z. B.
Limburg, Darmstadt, Hanau, Wetzlar, Frankfurt) oder an eine Fachoberschule eines
anderen Schwerpunktes verwiesen werden.
Diese Entscheidung wird nach dem Wohnort zur Zeit der Bewerbung und dem bisherigen
Bildungsgang getroffen.
Im Zweifelsfall entscheidet der Schulleiter über die Aufnahme in die Fachoberschule.
Stehen nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens noch freie Plätze zur Verfügung, können geeignete Nachbewerber/innen aufgenommen werden.
Inhalte der Ausbildung:
Stundentafel: 12 FOS SOZIALWESEN
-FORM B-
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1. Pflichtbereich
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Wochenstd.
19
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Fachrichtungsübergreifend
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19
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| Deutsch | 4 |
| Politik | 2 |
| Religion/Ethik | 2 |
| Sport | 1 |
| Englisch | 4 |
| Mathematik | 4 |
| Naturwissenschaften (2der Fächer Biologie, Chemie und Physik, Biologie ist Pflicht) | 2 |
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Fachrichtungsbezogen
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9
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| Sozialwesen u.a. | |
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| 2. Wahlpflichtfach |
3
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| Fachrichtung Sozialwesen | |
| u. a. Felder der sozialen Arbeit | |
| Methoden der empirischen Sozialforschung
und/oder Naturwissenschaft |
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| Gesamt |
31
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Neben der Einführung in die grundlegenden Techniken der sozialwissenschaftlichen
Arbeit ist unser Angebot gekennzeichnet durch
handlungsorientiertes Arbeiten
· Empirische Sozialforschung, Geschichtsforschung, Ausstellungen
und Videoproduktionen durch fächerübergreifenden Projektunterricht
und
Kooperation
· mit aufnehmenden Fachhochschulen
· mit dem Arbeitsamt
· mit ehemaligen Schülern/ Schülerinnen zwecks Erfahrungsaustausch
über sozialwissenschaftliche Studiengänge
· mit Experten aus Politik, Wirtschaft, Kultur usw. Kirchengemeinden,
Stadtarchiv, Verwaltungen, sozialen Einrichtungen usw.
Organisation des Unterrichts
Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr
und reicht bis in den Nachmittag. In der Regel endet er um 15.00 Uhr.
Eine Erwerbstätigkeit neben der Ausbildung ist nur in einem zeitlich äußerst
begrenzten Maße möglich, da ein regelmäßiger Schulbesuch
die unbedingte Voraussetzung zur Erlangung der Fachhochschulreife darstellt.
Anmerkung
Lassen Sie sich bitte nicht von den vielen Paragrafen und Rechtsvorschriften
zu der Meinung verleiten, Sie würden sich an einer Verwaltungsfachschule
bewerben.
Die Wirklichkeit sieht erfreulicherweise sehr viel lebendiger aus: Es kommen
hier viele Menschen mit sehr unterschiedlichen beruflichen und schulischen Erfahrungen
zusammen. Der Austausch und das gemeinsame Lernen wird Sie auch persönlich
ein gutes Stück weiterbringen.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Nach dem Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife kann man jeden Studiengang an einer Fachhochschule sowie bestimmte Studiengänge an Gesamthochschulen studieren, später auch weiterführende Studiengänge an Universitäten. In Hessen ist darüber hinaus die Aufnahme eines Bachelor-Studienganges an der Universität möglich.