Berufsschule  Berufsvorbereitungsjahr  EIBE
Einjährige und Zweijährige Berufsfachschule
Fachschule und Fachoberschule der
  Stadt Offenbach am Main
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 Fachoberschule Schwerpunkt Sozialwesen (Form B)
Ziel der einjährigen Fachoberschule ist die allgemeine Fachhochschulreife (Fachabitur)
 
Die Fachoberschule - Form B - führt in einem Jahr zur allgemeinen Fachhochschulreife (Fachabitur). Dies berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule in einer Fachrichtung eigener Wahl. Das wesentliche Ziel der Ausbildung ist daher die Vermittlung der Fähigkeit zum selbstständigen Studium.
Die Fachoberschule bietet zugleich auch eine Chance zur persönlichen Weiterentwicklung. Der Unterricht in der Fachrichtung orientiert sich an Themen- und Aufgabenfeldern unter der Berücksichtigung von wissenschaftlichen Kriterien.
Junge Erwachsene mit unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen sind Teil einer Lerngemeinschaft, die viele neue, positive und persönliche Erfahrungen ermöglicht.
Um diese persönlichen und gemeinschaftsbildenden Ziele zu erreichen, arbeiten wir u.a. mit Methoden die die in der Erwachsenenbildung üblich sind.

Aufnahmevoraussetzungen

Mittlerer Abschluss, der nachgewiesen werden kann durch

Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 11 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe (Noten spielen keine Rolle) oder

Abschlusszeugnis der Realschule oder

Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule oder

Zeugnis der Fachschulreife oder
ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

In zwei Fächern aus: Deutsch, Englisch und Mathematik müssen mindestens befriedigende und in keinem der vorgenannten Fächer dürfen mangelhafte oder schlechtere Leistungen erbracht worden sein.

Nicht hinreichende Noten können durch ein Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 ersetzt werden, wobei die Note des berufsbezogenen Unterrichts sechsfach gewichtet wird.

Berufliche Bildung, die nachgewiesen werden kann durch:
Eine Abschlussprüfung oder eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes bzw. durch Verwaltungsprüfung (Laufbahn des mittleren Dienstes)
Eine zweijährige praktische Tätigkeit in sozialpflegerischen, sozialpädagogischen und karitativen Einrichtungen sowie in der Sozialverwaltung.
Auf die geforderte praktische Tätigkeit kann angerechnet werden (maximal 1 Jahr):
ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
Grundwehr- oder Zivildienst
der Besuch der Jahrgangsstufe 11 einer beruflichen Vollzeitschule oder eines Berufsgrundbildungsjahres.
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache - ggf. in einem Feststellungsverfahren - nachweisen und eine gültige Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik besitzen.

Anmeldung

Die Anmeldung muss bis spätestens zum 31. März eines jeden Jahres an der Fachoberschule eingehen.

Anschrift:
Käthe-Kollwitz-Schule
Fachoberschule
Fachrichtung: Sozialwesen
Buchhügelallee 90
63071 Offenbach am Main

Mit der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

· Formloses Bewerbungsschreiben
· Lebenslauf in tabellarischer Form aus dem der bisherige Bildungsgang hervorgeht
· Ein Lichtbild neuesten Datums (bitte rechts oben auf den Lebenslauf kleben)
· Zeugnis des mittleren Abschlusses und ggf. die beglaubigten Kopien der beiden letzten Zeugnisse
· Nachweise bzw. Bescheinigungen über die bisherige Berufsausbildung und die beruflichen Tätigkeiten
· Gegebenenfalls die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, falls der/ die Bewerber/in minderjährig ist
· Gegebenenfalls die Aufenthaltserlaubnis.

Bitte beachten Sie:

Es können nur vollständige Anmeldeunterlagen bearbeitet werden. Nachweise, die nicht beglaubigt sind, gelten als nicht vorgelegt.

Feststellungsprüfung

Bewerber /innen mit ausländischen Zeugnissen müssen sich einer Feststellungsprüfung unterziehen. Sollte das Zeugnis als ein Zeugnis das "dem Mittleren Abschluss vergleichbar" ist, anerkannt sein, bezieht sich die Feststellungsprüfung nur auf die ausreichenden Deutschkenntnisse.
Bewerber/innen, deren Schulbesuch mehr als ein Jahr unterbrochen war, müssen sich ebenfalls einer Feststellungsprüfung unterziehen. Hierbei gelten Wehr- und Zivildienst, die Absolvierung eines sozialen Jahres und die Wahrnehmung des Erziehungsurlaubes nicht als Unterbrechung.

Entscheidung über die Aufnahme

Die schriftliche Benachrichtigung der Bewerber/innen über die Aufnahme in einer Fachoberschule erfolgt voraussichtlich Mitte April eines jeden Jahres. Erfüllen mehr Bewerber/innen die Aufnahmevoraussetzungen als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen oder kommt eine Klasse nicht zustande, weil zu wenig Bewerber/innen vorhanden sind, können Bewerber/innen an eine Fachoberschule des gleichen Schwerpunktes an einen anderen Ort (z. B. Limburg, Darmstadt, Hanau, Wetzlar, Frankfurt) oder an eine Fachoberschule eines anderen Schwerpunktes verwiesen werden.
Diese Entscheidung wird nach dem Wohnort zur Zeit der Bewerbung und dem bisherigen Bildungsgang getroffen.
Im Zweifelsfall entscheidet der Schulleiter über die Aufnahme in die Fachoberschule.

Stehen nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens noch freie Plätze zur Verfügung, können geeignete Nachbewerber/innen aufgenommen werden.

Inhalte der Ausbildung:

Stundentafel: 12 FOS SOZIALWESEN -FORM B-

1. Pflichtbereich
Wochenstd. 19
Fachrichtungsübergreifend
19
Deutsch 4
Politik 2
Religion/Ethik 2
Sport 1
Englisch 4
Mathematik 4
Naturwissenschaften (2der Fächer Biologie, Chemie und Physik, Biologie ist Pflicht) 2
Fachrichtungsbezogen
9
Sozialwesen u.a.

Kommunikations- und Gruppenprozesse

Sozialisation als vielschichtiges Spannungsfeld

Jugend und Gesellschaft

2. Wahlpflichtfach
3
Fachrichtung Sozialwesen
u. a. Felder der sozialen Arbeit
Methoden der empirischen Sozialforschung
und/oder Naturwissenschaft
Gesamt
31



Neben der Einführung in die grundlegenden Techniken der sozialwissenschaftlichen Arbeit ist unser Angebot gekennzeichnet durch
handlungsorientiertes Arbeiten
· Empirische Sozialforschung, Geschichtsforschung, Ausstellungen und Videoproduktionen durch fächerübergreifenden Projektunterricht
und
Kooperation
· mit aufnehmenden Fachhochschulen
· mit dem Arbeitsamt
· mit ehemaligen Schülern/ Schülerinnen zwecks Erfahrungsaustausch über sozialwissenschaftliche Studiengänge
· mit Experten aus Politik, Wirtschaft, Kultur usw. Kirchengemeinden, Stadtarchiv, Verwaltungen, sozialen Einrichtungen usw.

Organisation des Unterrichts

Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und reicht bis in den Nachmittag. In der Regel endet er um 15.00 Uhr.
Eine Erwerbstätigkeit neben der Ausbildung ist nur in einem zeitlich äußerst begrenzten Maße möglich, da ein regelmäßiger Schulbesuch die unbedingte Voraussetzung zur Erlangung der Fachhochschulreife darstellt.
Anmerkung
Lassen Sie sich bitte nicht von den vielen Paragrafen und Rechtsvorschriften zu der Meinung verleiten, Sie würden sich an einer Verwaltungsfachschule bewerben.
Die Wirklichkeit sieht erfreulicherweise sehr viel lebendiger aus: Es kommen hier viele Menschen mit sehr unterschiedlichen beruflichen und schulischen Erfahrungen zusammen. Der Austausch und das gemeinsame Lernen wird Sie auch persönlich ein gutes Stück weiterbringen.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Nach dem Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife kann man jeden Studiengang an einer Fachhochschule sowie bestimmte Studiengänge an Gesamthochschulen studieren, später auch weiterführende Studiengänge an Universitäten. In Hessen ist darüber hinaus die Aufnahme eines Bachelor-Studienganges an der Universität möglich.