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Die Käthe-Kollwitz-Schule liegt in Offenbach, einer Großstadt mit einem ausgeprägten Strukturwandel von der Industrie- zur Dienstleistungsstadt im Rhein-Main-Gebiet. Durch Zuwanderung wie schon zu Zeiten der Ansiedlung der Hugenotten leben in Offenbach Menschen verschiedenster Nationalität.
Die Fachschule für Sozialpädagogik bildet vollschulisch in zwei Jahren Erzieherinnen/Erzieher aus. Neben einem breiten Fächerkanon gehören dazu zwei integrierte Praktika von 4-6 Wochen in Kindertagesstätten oder Einrichtungen für Behinderte. Als drittes Jahr schließt sich das Berufspraktikum an und führt zum Abschluss als
Staatlich anerkannte(r) Erzieherin/Erzieher.*
* Wegen der besseren Lesbarkeit wird auf die bigeschlechtliche Bezeichnung verzichtet, gemeint sind natürlich auch stets die Erzieher.
Grundlage der Ausbildung ist eine Pädagogik erwachsenenspezifischen Lernens, in der die Persönlichkeit der angehenden Erzieherin einen hohen Stellenwert hat.
Sie wird befähigt zur Beziehungsarbeit mit Kindern. Dies schließt eine Schulung der Kontaktfähigkeit in der Interaktion mit Kindern, im Team und mit den Eltern ein.
Die angehende Erzieherin lernt an der Käthe-Kollwitz-Schule die Konzepte und theoretischen Grundlagen sozialpädagogischer Arbeit sowie pädagogisch-didaktische Handlungs- und Interventionsmöglichkeiten kennen und verstehen.
Sicheres Handeln und kritisches Urteilen sind eine wesentliche Leitlinie der Ausbildung und Voraussetzung für eine professionelle Erziehungsarbeit.
Zum Selbstverständnis der Fachschule für Sozialpädagogik gehören eine Pädagogik, die der Ausgrenzung entgegenwirkt, eine Erziehung, die die Vielfalt gesellschaftlicher Realität politisch gestalten hilft und die Grundsätze einer aufgeklärten Zivilgesellschaft vertritt.
Aufnahmevoraussetzungen
Die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik setzt folgende Nachweise voraus:
1. Zeugnis des Mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
2. Einen Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin oder als Staatlich geprüfter Sozialassistent
oder
den Abschluss einer einschlägigen anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
oder
die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung.
Die Zulassung zur Feststellungsprüfung setzt den Nachweis einer
Berufstätigkeit von drei Jahren und von sozialpädagogischer Erfahrung
voraus. Hierauf sind anzurechnen:
− eine abgeschlossene Berufsausbildung,
− erzieherische und pflegerische Tätigkeit in der Familie bis zur Dauer von zwei Jahren,
− ein studienqualifizierender Abschluss in der Sekundarstufe II bis zur Dauer von zwei Jahren,
− förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen,
− die Ableistung eines sozialen Jahres im Sinne des Gesetzes zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres,
− der Grundwehrdienst oder der Zivildienst,
− einen Auslandsaufenthalt als Au-Pair bis zur Dauer von 12 Monaten,
− einschlägige Berufstätigkeit.
Bestandteil der Feststellungsprüfung ist ein Gespräch über die sozialpädagogischen Erfahrungen. Das Verfahren dazu
regelt die Fachschule in eigener Verantwortung unter Beteiligung des Beirates nach § 11.
3. Den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers.
Anmeldung (bedeutet, dass Sie sich bewerben müssen)!
Bewerbungsschluss ist der 15. Februar eines jeden Jahres. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
1. formloses Bewerbungsschreiben;
2. aktuellen Lebenslauf in tabellarischer Form und ein Lichtbild neuesten Datums;
3. beglaubigte Kopien o. g. Abschlusszeugnisse und der Nachweise über die berufliche Tätigkeit;
4. Bescheinigungen über Art und Dauer der sozialpädagogischen Erfahrungen;
5. schriftliche Erklärung über bereits erfolgten Besuch einer Fachschule u. Teilnahme an einem Auswahlverfahren
6. ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung, das zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 2 Monate sein darf;
7. eine schriftliche Erklärung darüber, ob eine Fachschule für Sozialpädagogik bereits besucht oder an einer Abschlussprüfung an einer Fachschule für Sozialpädagogik teilgenommen wurde.
Liegen mehr Bewerbungen als Ausbildungsplätze vor, wird ein Auswahlverfahren in Form einer schriftlichen Arbeit zu einem gesellschaftspolitischen bzw. pädagogischen Thema durchgeführt.
Das Auswahlverfahren findet hessenweit
für alle öffentlichen Fachschulen am 2. Samstag im März eines
jeden Kalenderjahres statt.
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine form- und fristgerechte Anmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen. Es gilt der Eingangsstempel der Schule. Eine verbindliche Zusage über die Aufnahme zum folgenden Schuljahr erfolgt im März / April.
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Lernbereiche |
1. Ausbildungsabschnitt |
2. Ausbildungsabschnitt |
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Lernbereich I: Gesellschaft und Kultur
Fremdsprache Soziologie / Politik Religion, Religionspädagogik, Ethik |
2 2 2 2 |
2 2 2 2 |
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Lernbereich II: Sozialpädagogische Theorien und sozialpädagogische Praxis Sozialpädagogische Grundlagen Sozialpädagogische Konzepte und Strategien Ökologie / Umwelt- u. Gesundheitspädagogik Religionspädagogik / Religion / Ethik Recht / Organisation / Verwaltung
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4 1
2 |
2 1 2 2 |
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Lernbereich III: Medien sozialpädagogischen Handelns Im 2. Ausbildungsabschnitt als fächerübergreifende Projekte
Bewegung Gestaltung Kinder- und Jugendliteratur Musik Spiel
Diese Fächer werden im zweiten Ausbildungsabschnitt in Form von Projekten in Zusammenarbeit mit der Sozialpädagogischen Praxis unterrichtet
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Grundbildung mindestens
1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 3
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Lernbereich IV: Sozialpädagogisches Handeln Sozialpädagogische Praxis (Blockpraktika im 1. und 2. Ausbildungsabschnitt) Wahlpflichtbereich , 2 Schwerpunke aus: · sozialpädagogische Arbeit mit Kindern · sozialpädagogische Arbeit im außerschulischen Bereich · sozialpädagogische Arbeit in der Erziehungshilfe · sozialpädagogische Arbeit mit Menschen mit Behinderungen · sozialpädagogische Arbeit im interkulturellen Bereich
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6 |
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Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife Mathematik Wahlfächer |
3 2 |
3 2 |
An der Käthe-Kollwitz-Schule vermitteln wir im Besonderen:
· den Situationsansatz als zentrales Curriculum;
· die Vielfalt pädagogischer Strömungen, wie z.B. offene Arbeit, Bewegungsbaustelle, freies Frühstück, interkulturelle Erziehung;
· wichtige pädagogische und psychologische Positionen, wie die psychosexuelle Entwicklung von Kindern;
· die Traditionen der Humanistischen Psychologie und Anwendungsbereiche wie z.B. Gesprächsführung;
· Grundsätze der Hortarbeit, die die selbst-verantwortlichen Formen der Freinet-Pädagogik beinhalten;
· in der Heim- und Behindertenpädagogik die Thematik der Integration und eine Position, die institutionelle Zwänge hinterfragt.
Wir arbeiten zusammen mit:
Praxisstellen, Kindertagesstätten, Jugendzentren, Jugendämtern, Arbeitsämtern, Fachberatung, Fortbildungsinstitutionen, Schulen, sozialpädagogischen Beratungseinrichtungen und dem Beirat, der nach §11 der Fachschulverordnung von 1999 gewählt worden ist.
Der 3. Ausbildungsabschnitt, das Berufspraktikum, umfasst 160 Stunden Unterricht. Dabei besuchen die betreuenden Lehrkräfte die Berufspraktikantinnen/ Berufspraktikanten in ihrem Arbeitsfeld.
Organisation des Unterrichts und Kosten
Die Ausbildung beginnt mit drei Einführungstagen. Diese werden von den Studierenden der Oberstufe mit Unterstützung der Lehrkräfte für die neuen Studierenden geplant und durchgeführt. Sie finden außerhalb der Schule statt. Teilnahme ist Pflicht. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Anfahrt sind von den Studierenden zu tragen (ca.50€).
Die Blockpraktika im 1. und 2. Ausbildungsabschnitt werden zum Teil außerhalb der Schule vor- und nachbereitet. Deshalb entstehen auch hier Kosten.
Der Unterricht reicht bis in den Nachmittag und endet in der Regel um 15:00 Uhr.
Eine regelmäßige Erwerbstätigkeit neben der Ausbildung ist mit den Anforderungen der Ausbildung nicht vereinbar.
Arbeitsfelder für Staatlich anerkannte
Erzieherinnen
Die Arbeitsfelder sind sehr vielfältig. Sie umfassen u. a.:
·
Kinderkrippen
·
Kindertagesstätten
·
Horte
·
Kinderheime
·
Vorklassen
·
Jugendzentren,
Jugendfreizeiteinrichtungen
·
Behinderteneinrichtungen
·
Jugendheime
·
Wohngemeinschaften
·
Jugendwohnheime
Weiterbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss einer entsprechenden Zusatzausbildung kann man unter anderem tätig werden als:
· Beschäftigungs-, Arbeitstherapeutin
· Logopädin
· Musiktherapeutin, Musikpädagogin
· Motopädagogin
· Kunsttherapeutin, Werklehrerin
· Fachlehrerin an einer Waldorfschule
· Kinderdorfmutter oder Kinderdorfvater
· Arbeit in der Familienpflege
· Heilpädagogin
Bei Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife durch Zusatzunterricht kann man jeden Studiengang an einer Fachhochschule sowie bestimmte Studiengänge an Gesamthochschulen studieren.
Europaklausel
Nach §51 der Fachschulverordnung von 2003 kann auf Antrag eine europaweite Anerkennung der Ausbildung erfolgen.
Anmeldungen und Anfragen bitte an:
Telefon: (069) 8065-4056
Telefax: (069) 8065-3299
Internet: http://www.kks-offenbach.de
E-Mail: peterschug@kks.schulen-offenbach.de
Stand: November 2011