Zweijährige höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz

Schwerpunkte: Sozialpflege und Sozialpädagogik

Die Ausbildung an der zweijährigen Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz dauert zwei Jahre. Sie umfasst eine fachtheoretische und fachpraktische Grundbildung für Sozialberufe und eine berufspraktische Ausbildung in der jeweiligen Fachrichtung. Die gesamte Ausbildung erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den Praxisstellen.

Im zweiten Jahr der Ausbildung können folgende Fachrichtungen gewählt werden:

  • Sozialpädagogik
  • Sozialpflege

Die zweijährige Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz führt zu einem schulischen Berufsabschluss. Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Basisqualifikationen für eine weiterführende Ausbildung an Fachschulen und von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Institutionen nach Anweisung und, in begrenztem Umfang, verantwortlich tätig zu sein. Entsprechend dem allen Schulen gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag befähigt sie die Schülerinnen und Schüler zu verantwortlichem Handeln bei der Mitgestaltung im Beruf und in der Gesellschaft.

Zugangsvoraussetzuungen und Bewerbungsschluss:

(1) Die Aufnahme in die zweijährige höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz setzt voraus:

1. die Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe

oder

2. ein Zeugnis über den mittleren Abschluss (Realschulabschluss) oder

3. ein Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule oder

4. ein Zeugnis der Fachschulreife oder

5. ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

Das Zeugnis nach Nr. 1 – 5 muss mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fä-cher Mathematik, Deutsch und Englisch nachweisen, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen. Bewerberinnen und B-werber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen sich einem Auswahlver-fahren nach § 5 unterziehen.

In Zweifelsfällen entscheidet das zuständige Staatliche Schulamt über die Gleichwertigkeit des Zeugnisses nach Nr. 5.

(2) Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung das Zeugnis nach Abs. 1 noch nicht vor, tritt an die Stelle des Abschlusszeugnisses das letzte Halbjahreszeugnis.

(3) Bewerberinnen und Bewerber, die aus einem ausländischen Bildungssystem in die zweijährige höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz überwechseln wollen, müssen sich in der Regel einem Auswahlverfahren nach § 5 unterziehen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

(4) Aufgenommen werden kann nur, wer bis zum Bewerbungsschluss (30.4.) das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Die Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung ab. Wer die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung

Staatlich geprüfte(r) Sozialassistent(in)

Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Zusatzunterricht (Mathematik 3 WStd., Englisch 1 WStd.) können nach Ablegen einer Zusatzprüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch die Fachhochschulreife erlangen. Dies setzt voraus, dass neben dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit erbracht wird.